externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (eDSB)

 

Motivation zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)

  • Die Nichtberufung eines Datenschutzbeauftragten kann mit einer Geldbuße bis zu EU 25.000 geahndet werden.
  • Die Übergangszeit (Schonfrist) für das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) endete am 22.5.2004.
  • Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ab 5 Mitarbeitern seit dem 22.5.2004 Pflicht.
  • Neue Dokumentations-Pflichten müssen von jedermann eingehalten werden.
  • Eine behördliche Überprüfung ist jederzeit und unangemeldet möglich.
  • Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter muß sichergestellt werden!
  • Bedrohungs-Szenario von außen und innen

Erfahren Sie, wie Sie die Geldbuße abwenden können, ohne daß Sie einen eigenen Mitarbeiter ausbilden müssen

Bedrohungsszenario600  

 

 

 

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Warum Projektmanagement by Kühl ?

Rund die Hälfte aller IT-Projekte scheitert nach einer Untersuchung der PA Consulting Group. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Gründe für das Scheitern590  

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